Wartung ist für uns keine Pflichterfüllung – sie ist Verantwortung
Wir nehmen jede Wartung mit dem gleichen Anspruch vor: gründlich, vollständig dokumentiert und ehrlich. Eine regelmäßig gewartete Anlage arbeitet effizienter, hält länger und schützt Ihre Investition. Eine vernachlässigte Anlage hingegen ist nicht nur ineffizient – sie kann ein ernstes Sicherheitsrisiko darstellen. Deshalb gehen wir bei jeder Wartung systematisch vor und halten alle Ergebnisse schriftlich fest.
Dichtheitsprüfung & Funktionscheck des Wärmeerzeugers
Der Wärmeerzeuger wird vollständig auf Dichtigkeit und Funktion geprüft. Wir reinigen die Brennkammer gründlich, kontrollieren alle relevanten Bauteile auf Verschleiß und ersetzen defekte oder abgenutzte Teile. Ziel ist es, die Anlage in einem einwandfreien Betriebszustand zu halten und Folgeschäden durch übersehene Mängel zu verhindern.
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Abgasanlage & Abgasmessung inkl. Ringspaltmessung
Wir prüfen die gesamte Abgasanlage auf einwandfreie Funktion und führen im Rahmen der Wartung eine Abgasmessung und ggf. eine Ringspaltmessung durch. Die gesetzlich vorgeschriebene wiederkehrende Abgasmessung gemäß § 15 der 1. BImSchV obliegt dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger und ist davon unabhängig.
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Elektronische Gasleitungsprüfung
Bei gasversorgten Anlagen prüfen wir die Gasleitungen systematisch mit einem elektronischen Gasspürgerät auf Leckagen – der sogenannten Gasleckageprüfung. Diese Prüfung ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Gaswartung und dient dem Schutz der Bewohner vor unsichtbaren Gasaustritten.
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Vollständige Prüfung aller Anlagenkomponenten
Zur Heizungsanlage gehört mehr als nur der Wärmeerzeuger. Wir prüfen systematisch alle zugehörigen Komponenten: Umwälzpumpen, Ausdehnungsgefäße, Schlamm- und Magnetitabscheider, Sicherheitsgruppen sowie den Warmwasserspeicher. Jede Komponente wird auf Funktion, Druck und Zustand kontrolliert – denn ein Defekt an einem Nebenaggregat kann die gesamte Anlage außer Betrieb setzen.
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Wartungsprotokoll & Abgasmessprotokoll mit Zustandsbeurteilung
Alle durchgeführten Arbeiten, geprüften Komponenten und gemessenen Werte halten wir in einem vollständigen Wartungsprotokoll fest. Zusätzlich erstellen wir ein Abgasmessprotokoll mit allen relevanten Messwerten. Auf Basis dieser Dokumentation geben wir eine Beurteilung über den Gesamtzustand Ihrer Anlage ab – transparent und nachvollziehbar für Eigentümer, Vermieter und Versicherungen.
Wartungsprotokoll
Vollständige Dokumentation aller Arbeiten
Jede Wartung wird lückenlos dokumentiert. Das Wartungsprotokoll enthält alle durchgeführten Arbeiten, geprüften Komponenten und eine abschließende Zustandsbeurteilung der Anlage. Dieses Dokument ist wichtiger Nachweis für Eigentümer, Vermieter, Hausverwaltungen und Versicherungen.
Abgasmessprotokoll
Gesetzlich vorgeschriebene Messung
Die Abgasmessung gemäß 1. BImSchV ist bei gas- und ölbefeuerten Anlagen gesetzlich vorgeschrieben. Wir führen diese Messung bei jeder Wartung durch und dokumentieren alle relevanten Werte im Abgasmessprotokoll – ein wichtiger Nachweis für Schornsteinfeger und Behörden.
Transparenz & Schnelligkeit
Mängel – so gehen wir vor
Direkte Ansprache vor Ort: Stellen wir bei der Wartung einen Mangel fest, sprechen wir den Anlagenbetreiber noch während des Termins unmittelbar an. Kein Abwarten, keine unnötigen Verzögerungen.
Zeitnahe Rücksprache: Bei einfachen oder mittleren Mängeln erfolgt eine Rücksprache unserer Büromitarbeiter zeitnah nach dem Wartungstermin, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Sofortige Reaktion bei schwerwiegenden Mängeln: Liegt ein sicherheitsrelevanter oder schwerwiegender Defekt vor, nehmen wir unmittelbar Kontakt auf – auch wenn der Betreiber beim Termin nicht anwesend war.
Koordinierte Instandsetzung: Die notwendige Reparatur wird gemeinsam mit Ihnen besprochen, terminiert und schnellstmöglich durchgeführt.
Unser Ansatz
Kein Wartungsvertrag – aber voller Service für alle
Wir arbeiten bewusst ohne Wartungsverträge. Stattdessen nehmen wir unsere Kunden in unseren Wartungsplan auf – und alle erhalten denselben umfassenden Service. Keine Preisunterschiede, kein Kleingedrucktes, keine Kündigungsfristen. Einfach ehrlich.
Wir kontaktieren Sie und – wenn gewünscht – auch Ihre Mieter direkt zum jährlichen Wartungstermin. Kein Aufwand für Sie, kein Hinterhertelefonieren. Das ist besonders praktisch für Vermieter und Hausverwaltungen, die mehrere Objekte betreuen.
Sobald Sie in unserem Wartungsplan aufgenommen sind, kümmern wir uns um alles Weitere – verlässlich, pünktlich und mit dem gleichen Qualitätsanspruch wie beim ersten Termin.
Ihr Vorteil auf einen Blick
Gleicher voller Service für alle Kunden – ohne Aufpreis
Wir koordinieren Termine selbstständig – auch direkt mit Mietern
Ideal für Vermieter & Hausverwaltungen mit mehreren Objekten
Kein Vertrag, keine Bindung – Vertrauen statt Kleingedrucktes
Rechtliche Grundlagen
Wartung ist gesetzlich vorgeschrieben
Die regelmäßige Wartung von Heizungs- und Lüftungsanlagen ist keine freiwillige Leistung – sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Als Eigentümer oder Betreiber einer Anlage sind Sie verpflichtet, diese durch fachkundige Personen warten zu lassen.
§ 60 GEG
Wartungs- & Instandhaltungspflicht
Betreiber sind zur regelmäßigen Wartung aller Komponenten verpflichtet, die einen wesentlichen Einfluss auf den Wirkungsgrad der Anlage haben. Die Wartung muss durch fachkundige Personen durchgeführt werden.
§ 60b GEG
Heizungsprüfungspflicht
Gebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten: Heizungsanlagen müssen nach 15 Jahren Betrieb einer Heizungsprüfung und -optimierung unterzogen werden. Anlagen vor Oktober 2009 bis spätestens 30. September 2027.
1. BImSchV § 15
Wiederkehrende Abgasmessung
Die gesetzlich vorgeschriebene wiederkehrende Abgasmessung bei Öl- und Gasanlagen erfolgt alle 1–3 Jahre durch den Bezirksschornsteinfeger. Wir führen bei jeder Wartung zusätzlich eine eigene Messung durch – als Teil unserer Qualitätssicherung.
Nehmen Sie Ihre Anlage in gute Hände. Kontaktieren Sie uns – wir nehmen Sie in unseren Wartungsplan auf und kümmern uns um den Rest.