Frische Luft ohne Wärmeverlust – automatisch und effizient
Moderne Gebäude werden so gut gedämmt wie nie zuvor – das spart Energie, schafft aber ein neues Problem: Je dichter die Gebäudehülle, desto weniger natürlicher Luftaustausch findet statt. Feuchte, verbrauchte Luft bleibt im Raum und kann langfristig zu Schimmel, schlechter Raumluftqualität und gesundheitlichen Belastungen führen. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) löst dieses Problem zuverlässig – automatisch, kontinuierlich und energieeffizient.
Wann ist die Erstellung eines Lüftungskonzeptes Pflicht?
Moderne Gebäude werden so luftdicht gebaut und saniert, dass natürliche Lüftung durch Fugen und Ritzen nicht mehr ausreicht. Die sehr hohe Anzahl an Schimmelschäden – gerade in modernisierten Gebäuden nach dem Fenstertausch – hat zur Einführung des verpflichtenden Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6 geführt.
Neubau – immer erforderlich
Bei jedem Neubau ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 verpflichtend. Da Neubauten heute luftdicht errichtet werden müssen, ist eine nutzerunabhängige, kontrollierte Lüftung in der Praxis zwingend erforderlich – natürliche Lüftung reicht nicht aus.
Lüftungskonzept Teil 1: Ist eine Lüftungsmaßnahme notwendig?
Lüftungskonzept Teil 2: Welches Lüftungssystem ist geeignet?
Planung vor Baubeginn – wir erstellen das Konzept für Sie
Sanierung – bei Änderung der Gebäudehülle
Sobald durch Sanierungsmaßnahmen die Luftdichtheit des Gebäudes wesentlich verändert wird, ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erforderlich. Besonders häufiger Auslöser: der Austausch alter, undichter Fenster durch neue Schallschutz- oder Wärmeschutzfenster.
Fenstertausch – neue dichte Fenster reduzieren die Infiltration erheblich
Dachdämmung, Fassadendämmung – erhöhen die Luftdichtheit der Gebäudehülle
Ohne Lüftungskonzept drohen Schimmelschäden – trotz guter Absichten
Beide Systeme nutzen Wärmerückgewinnung und sorgen für frische Luft – der entscheidende Unterschied liegt im Aufbau und damit in der Eignung für Neubau oder Sanierung. Wir beraten Sie beim Vor-Ort-Termin welches System für Ihr Gebäude sinnvoll ist.
Zentrale Lüftungsanlage
Neubau
Ein zentrales Lüftungsgerät versorgt das gesamte Gebäude über ein Kanalnetz mit frischer Luft und führt verbrauchte Luft ab. Die Wärmerückgewinnung kann bis zu 94% der Wärme zurückgewinnen.
Höchste Effizienz – Wärmerückgewinnung bis 94%
Gleichmäßige Versorgung aller Räume
Leiser Betrieb – Gerät im Technikraum
Filterung der gesamten Zuluft – ideal für Allergiker
Kanalnetz muss in den Bau integriert werden – ideal für Neubau oder Kernsanierung
Dezentrale Lüftungsanlage
Sanierung
Einzelne kompakte Lüftungsgeräte werden direkt durch die Außenwand installiert – eines pro Raum oder Raumgruppe. Kein Kanalnetz nötig, daher ideal für die Nachrüstung im Bestand.
Kein Kanalnetz – einfache Nachrüstung im Bestand
Geringere Installationskosten bei Sanierung
Ebenfalls mit Wärmerückgewinnung verfügbar
Raumweise steuerbar – individuell einstellbar
Wartung je Gerät separat – bei vielen Räumen höherer Wartungsaufwand
Ihre Vorteile
Was eine KWL für Sie leistet
Schimmelschutz
Feuchte Luft aus Bad, Küche und Wohnräumen wird kontinuierlich abgeführt – Schimmelbildung wird zuverlässig verhindert.
Allergikerfreundlich
Zuluftfilter halten Pollen, Staub und Feinstaub zurück – während draußen der Pollenflug tobt, atmen Sie drinnen saubere Luft.
Energieeffizienz
Die Wärmerückgewinnung nutzt bis zu 94% der Wärme aus der Abluft zum Vorwärmen der Frischluft – kein Wärmeverlust durch Lüften.
Wohnkomfort
Kontinuierlich frische Luft ohne Zugluft, ohne Lärm von draußen und ohne manuelles Lüften – auch nachts und bei schlechtem Wetter.
Regelmäßige Pflege
Wartung der Lüftungsanlage
Eine Lüftungsanlage ist wartungsarm – aber nicht wartungsfrei. Regelmäßige Pflege sorgt dafür, dass die Anlage effizient arbeitet, die Luftqualität hoch bleibt und die Lebensdauer maximiert wird.
Filterwechsel alle 6–12 Monate – je nach Filterklasse und Umgebungsbedingungen. Verstopfte Filter reduzieren die Luftmenge und belasten das Gerät.
Reinigung der Zu- und Abluftventile – Ventile und Gitter regelmäßig auf Verschmutzung prüfen und reinigen.
Inspektion des Wärmetauschers – Ablagerungen im Wärmetauscher senken die Effizienz der Wärmerückgewinnung und sollten fachgerecht gereinigt werden.
Kanalreinigung – bei zentralen Anlagen empfiehlt sich alle 5–10 Jahre eine professionelle Reinigung des Kanalnetzes.
Wir übernehmen die Wartung
Wir warten alle gängigen Lüftungsanlagen – zentral und dezentral. Auf Wunsch nehmen wir Sie in unseren Wartungsplan auf und kümmern uns selbstständig um die jährlichen Termine.
Einbau, Austausch und Optimierung von Lüftungsanlagen im Bestand werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit 15% gefördert. Mit iSFP-Bonus bis zu 20%. Antrag vor Beginn der Maßnahme beim BAFA stellen – nicht nachträglich möglich. Auch Vermieter und Eigentümergemeinschaften sind antragsberechtigt.
§ 13 GEG
Mindestluftwechsel
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass bei neu zu errichtenden Gebäuden ein zum Zweck der Gesundheit und Beheizung notwendiger Mindestluftwechsel sichergestellt werden muss – nutzerunabhängig, also unabhängig davon ob die Bewohner aktiv lüften. Für Vermieter bedeutet das: Die Verantwortung für ausreichende Lüftung liegt nicht allein beim Mieter.
DIN 1946-6
Lüftungskonzept Pflicht
Die DIN 1946-6 regelt die lüftungstechnischen Anforderungen für Wohngebäude und schreibt ein Lüftungskonzept vor – bei Neubau immer, bei Sanierung ab Erneuerung von mehr als einem Drittel der Fenster oder Fassade. Für Vermieter besonders relevant: Schimmelschäden nach einer Fenstersanierung können haftungsrechtliche Folgen haben, wenn kein Lüftungskonzept erstellt wurde. Das Konzept schützt nicht nur die Bausubstanz – es schützt auch den Vermieter.
* Angaben zur Förderung gemäß BAFA, Stand April 2026. Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Quellen:
§ 13 GEG ·
BAFA – BEG Einzelmaßnahmen
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